Transparenz bei den Flugpreisen
EU Verordnung über Flugpreise am 01.November in Kraft getreten
Von nun an dürfen Fluggesellschaften in der Europäischen Union nur noch mit Komplettpreisen für Flüge Werbung betreiben. Alle Steuern und Abgaben müssen klar und rechtzeitig aufgelistet sein. Damit soll verhindert werden dass vor allem die sogenannten Billigfluggeselschaften mit zu niedrigen Preisen werben. In Zukunft dürfen also Nebenkosten wie Steuern, Flughafengebühren und Kerosinzuschlag nicht mehr versteckt werden.
Weiters ist es von nun an auch nicht mehr erlaubt, dass die Preise je nach Wohnsitz oder Nationalität für ein und dieselbe Strecke unterschiedlich sind. Die Kriterien für die Zulassung von Fluggesellschaften wurden mit dieser Verordnung auch vereinheitlicht.
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