Bei Flugstornierungen wegen technischen Problemen muss die Fluggesellschaft zahlen
Laut einem neuen Beschluß des Europäischen Gerichtshofs vom 22.Dezember haben Flugpassagiere im Falle eines kurzfristigen Ausfalls ihres Flugs wegen technischen Mängeln Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Ausnahme ist wenn die Stornierung nachweislich wegen außergewöhnlichen Umständen geschehe wie versteckte Fabrikationsfehler oder Sabotageakte.
Die Passagierrechte wurden mit diesem Beschluß gestärkt denn Sie müssen künftig auch dann entschädigt werden wenn der Flug wegen technischen Problemen ausfällt. Die Airlines werden mit dem Urteil auch stärker in die Pflicht genommen, Ihrerseits nun den Nachweis zu erbringen, dass es sich bei der Annullierung um einen außergewöhnlichen Umstand handelte.
Die Höhe der Entschädigung ist in der seit 2005 gültigen EU-Verordnung Nummer 261/2004 klar festgelegt: Auf Strecken bis 1500 Kilometern haben Passagiere Anspruch auf 250 Euro pro Person. Bei bis zu 3500 Kilometer langen Strecken sind 400 Euro fällig und bei noch längeren Entfernungen muss die Airline 600 Euro pro Person zahlen.
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